
Dr. Glas, LTZ-Augustenberg Außenstelle Stuttgart, Reinsburgstr. 107, 70197 Stuttgart.
Aufgrund der warmen Witterung und der unerwartet schnellen Vegetationsentwicklung musste die Behandlung mit streptomycinhaltigen Mitteln in den Regierungsbezirken Karlsruhe, Stuttgart und Freiburg freigegeben werden. Es werden vor allem Birnenbestände behandelt werden, die in der Vollblüte sind.
Die Bekämpfung der gefährlichen Feuerbrandkrankheit des Kernobstes ist zusätzlich zu den bekannten Schnitt- und Rodemaßnahmen in 2009 wieder mit den streptomycinhaltigen Mitteln Strepto oder Firewall 17 WP möglich. Die Regierungspräsidien haben eine Allgemeinverfügung erlassen, in der u.a. geregelt ist, dass die Anwendung von Strepto bzw. Firewall 17 WP nur im Erwerbsanbau und in Vermehrungsbeständen von Kernobst erlaubt ist, nicht aber im Streuobst oder im Haus- und Kleingarten. Obstbauern benötigen einen Berechtigungsschein vom zuständigen Landwirtschaftsamt bei den Landratsämtern, mit dem die Mittel eingekauft und angewandt werden dürfen. In Erwerbsanlagen sind maximal zwei Anwendungen nur während der Blütezeit möglich. In Vermehrungsanlagen sind höchstens 3 Behandlungen auch nach Hagel bis 6. August 2009 erlaubt. Eine Wartezeit von 21 Tagen ist einzuhalten. Zu Gewässern muss bei allen Mitteln je nach Ausbringungsgerät ein bestimmter Abstand eingehalten werden.
Die Mittel sind nicht bienengefährlich. Die Obstbauern sind jedoch verpflichtet, die Imker vor einer beabsichtigten Strepto- oder Firewall 17 WP- Anwendung zu informieren.
Zu dem Kreis gehören diejenigen Imker, deren Bienenstöcke bis 3 km von der zu behandelnden Fläche entfernt sind. Die aktuellen Anwendungstermine werden während der Blüte mit Hilfe von Prognosemodellen berechnet und über die telefonischen Auskunftgeber durch die Landratsämter bekannt gegeben. Die Obstbauern haben die Anwendung von Strepto und Firewall 17 WP im Berechtigungsschein zu dokumentieren. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Der Besitz von Berechtigungsscheinen und die Anwendung von Strepto bzw. Firewall 17 WP werden kontrolliert.
Gleichfalls wird wieder ein Honigmonitoring durchgeführt, d.h. Honige von Bienenvölkern, die behandelte Anlagen beflogen haben, können vor dem Inverkehrbringen auf Rückstände von Streptomycin kostenfrei vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg untersucht werden.
Nähere Informationen sind unter www.ltz-augustenberg.de zu finden.