Infobrief September 2012

Fütterung

Manche Imker haben die mehr oder weniger gute Läppertracht, meist von der Balsamine, abgewartet und noch nicht fertig aufgefüttert. Das sollte man jetzt unbedingt machen. Werden die Nächte einmal zu kalt, nehmen die Bienen nur noch zögerlich das Winterfutter ab.


Letzte AS-Behandlung vornehmen!

Bei dem Wechselbad der Temperaturen war es Ende August erst zu heiß und anschließend zu kühl für die letzte Ameisensäurebehandlung. Die nächsten Tage sind zumindest für den westlichen Teil des Landes opimale Temperaturen gemeldet. Somit besteht für dieses Jahr voraussichtlich die letzte Möglichkeit Ameisensäure einzusetzen.


Hohe Wassergehalte im diesjährigen Honig

 

Fast täglich gehen Anfragen wegen des hohen Wassergehaltes in der diesjährigen Ernte ein. Dieses Phänomen ist mit Sicherheit dem warm-feuchten Wetter geschuldet, das fast die ganze Bienensaison vorherrschte. Das hat dazu geführt, dass der verdeckelte Honig häufig einen höheren Wassergehalt hatte, als der offene. Das ist so zu erklären, dass der offene Honig nach Trachtende nachtrocknen kann, während der verdeckelte keinen Wasserdampf mehr abgibt. Die Wachsdeckel wirken wie eine Wasserdampfsperre. Da die Bienen über keine Sensoren für den Wassergehalt verfügen, verdeckeln sie den Honig einfach nach Abschluss des Verarbeitungsprozesses, unabhängig vom Wassergehalt. Ist der Nektar (bei Honigtau passiert das Gleiche) sehr wasserhaltig und das Außenklima feuchtwarm, schaffen es die Bienen kaum, einen vernünftigen Wassergehalt zu erzielen. Die zur Honigreife erforderliche „Klimaanlage“ der Bienen funktioniert nur dann gut, wenn die Außentemperatur relativ kühl und die Luftfeuchtigkeit niedrig ist. Deshalb haben Imker in den Tropen ein permanentes Problem mit dem Wassergehalt im Honig.

Ist der Honig erst einmal im Eimer, gibt er praktisch kein Wasser mehr ab. Bemerkt man das Problem rechtzeitig, läßt sich das Maleur noch etwas kurieren, indem man die entdeckelten Honigwaben einige Zeit der trockenen Luft des Schleuderraumes aussetzt. Hat der Honig einen Wassergehalt zwischen 18 und 20%, entspricht er noch der Honigverordnung und darf im Neutralglas verkauft werden. Beim Verflüssigen des kandierten Honigs mit einem Durchlaufverfahren (z.B. Melitherm) läßt sich nicht vermeiden, dass durch die Erwärmung Wasserdampf entweicht. Unter günstigen Bedingungen handelt es sich aber nur um 1-1,5 %-Punkte. Für viele Honige ist also auch das keine Lösung, zumal der Honig zuerst kandieren muss und während dieser Zeit nicht verderben (gären) darf.


Zwischen 20 und 23% geht der Honig noch als Backhonig durch. Allerdings nur mit dem ausdrücklichen Hinweis auf dem Etikett: „Backhonig - Nur zum Kochen und Backen“. Die Allgemeinbezeichnung „Honig“ ist unzulässig. Er darf weder Herkunfts- noch Sortenbezeichnung tragen und besondere Qualitätseigenschaften dürfen nicht ausgelobt werden. Selbstverständlich darf dieser Honig auch nicht ins Imker-Honigglas des D.I.B. Die Honigverordnung definiert Backhonig wie folgt: „Honig, der für industrielle Zwecke oder als Zutat für andere Lebensmittel, die anschließend verarbeitet werden, geeignet ist.“


Es darf also bezweifelt werden, ob sich ein Imker einen Gefallen erweist, wenn er Backhonig anbietet. Landet dieser Honig dann doch auf dem Frühstücksbrötchen, hat man u.U. einen Kunden verloren. Besser sollte man Problemhonige zur Fütterung oder bestenfalls zur Metherstellung verwenden. Aber auch bei Met gilt: Was dabei raus kommt ist von dem abhängig was rein kommt. Außerdem läßt sich Met in Weinregionen erfahrungsgemäß nicht besonders gut vermarkten.


Der hohe Wassergehalt in Honig ist ein Problem, das wahrscheinlich witterungsbedingt, in den letzten Jahren immer häufiger vorkam. Deshalb wird es uns auch in Zukunft weiter beschäftigen. Gesucht werden Faktoren, mit denen der Imker in seiner Betriebsweise den Wassergehalt positiv beeinflussen kann, denn spätere Manipulationen sind zwar technisch möglich, jedoch nicht zulässig. Die Witterung läßt sich nicht beeinflussen, aber wenn es dem Imker gelingt, in kritischen Jahren einen Honig knapp unter 18 % (D.I.B.) oder 20 % (Honigverordnung) zu ernten, hat er zwar keinen Superhonig aber eine nicht zu beanstandende Ware, die er offiziell vermarkten kann. Begeben wir uns deshalb auf die Suche nach Kriterien, die u.U. die Wasserreduktion im Bienenvolk begünstigen. Besonders gefragt sind vergleichende Beobachtungen, die ja manchmal per Zufall entstehen. Spekulationen und auch Schuldzuweisungen helfen nicht weiter. Man darf gespannt sein welche Ideen eingehen. Beim Problem Melezitose hat uns das Bündeln von praktischen Erfahrungen zumindest einen kleinen Schritt weiter gebracht.

 


Rückfragen

Es freut mich immer, wenn Rückfragen von Imkern kommen, denen ich gerne weiter helfe. Es ist jedoch eine Ungehörigkeit des Internetzeitalters, dass sich kaum jemand mit Adresse meldet. Man muss froh sein, wenn mit einem (echten?) Namen gezeichnet wird. Meist ist das sicher unbeabsichtigt und man glaubt, die E-Mail-Adresse würde zur Identifikation ausreichen. Solche Anfragen sind anonym. Sie haben sicher Verständnis dafür, dass ich gerne mit einem konkreten Gegenüber korrespondiere. Mit der Adresse habe ich auch die Region vor Augen, um die es in der Anfrage geht. Außerdem ist die Angabe der Telefonnummer sehr hilfreich. Viele kompliziertere Sachverhalte lassen sich manchmal im persönlichen Gespräch besser und schneller beantworten als in einer seitenlangen E-Mail. Vielen Dank für ihr Verständnis!


Verteiler des Infobriefes

Immer wieder gehen hier Bitten von Imkern ein, in den Verteiler für den Infobrief aufgenommen zu werden. Leider reicht meine technische und zeitliche Kapazität nicht aus um eine größere Anzahl an Adressen zu verwalten. Deshalb muss ich mich auf die Beschickung der Imkervereine (immerhin sind das im Regierungsbezirk Freiburg ca. 100, in Baden-Württemberg über 250) beschränken. In der Regel klappt es auch ganz gut, dass im Verein jemand die umgehende Weiterleitung an die Mitglieder übernimmt. Sicher gibt es hier noch Lücken, denn es beteiligen sich noch nicht alle Vereine an diesem Transfer. Alle Imker, die den Infobrief nur auf „Umwegen“ und vielleicht oft sehr spät bekommen, sollten zuerst im eigenen Verein nachfragen, warum die Weiterleitung nicht klappt. Ggf. können Sie selbst, in Absprache mit der Vorstandschaft, das Geschäft übernehmen. Außerdem verweise ich nochmals auf die Möglichkeit, die Infobriefe auf den Internetseiten der Landesverbände zeitnah abzurufen. www.badische-imker.de/aktuell/fachberater-informiert/infobrief-/index.html (mit Archiv) oder www.lvwi.de/imker.html (ohne Archiv)

 

Mit freundlichen Grüßen
Armin Spürgin
Fachberater für Imkerei

Regierungspräsidium Freiburg
Abteilung Landwirtschaft, Ländlicher Raum
Veterinär- und Lebensmittelwesen
Postfach
79095 Freiburg
oder
Bertoldstraße 43
79098 Freiburg

Telefon: 07 61 / 2 08 - 12 85
FAX:    07 61 / 2 08 - 12 36
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