Infobrief II April 2013

» Schwärmen vorbeugen
(Aus der Sicht des Rheintalimkers)

Die Bienen sind zur Zeit auf der Überholspur und versuchen das Versäumte des langen Winters wett zu machen. Die angekündigte Wetterverschlechterung gibt den Bienen Gelegenheit die Honigvorräte zu ordnen und die massiven Pollenbretter abzubauen. Sie wird vermutlich aber auch die Schwarmstimmung erst so richtig in Gang setzen. Deshalb sind dringende Vorkehrungen zu treffen:

  • Erweiterungen auch bei schlechtem Wetter vornehmen
  • Regelmäßige Schwarmkontrollen durchführen (Kippkontrollen im geteilten Brutraum,
  • Einzelwabenkontrolle im ungeteilten Brutraum) im Wochen- oder 9-Tage-Rhythmus
  • Rechtzeitig Ableger bilden (1-3 Tage zuvor Königinnenzucht einleiten)

Bleibt zu hoffen, dass der angekündigte Temperaturrückgang nicht allzu lange dauert und sich der nächste Infobrief nicht schon wieder mit „füttern“ befassen muss.


» Drohnenwaben schon eingehängt?

Falls noch nicht geschehen, sollten jetzt dringend die Drohenrahmen eingehängt werden. Im 14-Tages-Rhythmus sind die Drohnenwaben gut verdeckelt und zum Ausschneiden bereit. Wer die Drohnenbrut entdeckeln und ausklopfen will („Schälwabe“) muss dazu 3 Wochen warten, denn nur die verpuppte Brut fällt sauber aus den Waben. Wegen der langen Verdeckelungszeit ist das Einsetzen eines zweiten Drohnenrahmens empfehlenswert (der neue zwischen, der verdeckelte neben die Brut). Siehe auch Ergänzungsblatt zur Schulungsmappe 10-02-02 in der ADIZ 3/2013.


» Amerikanische Faulbrut

Wegen eines größeren Ausbruches der Amerikanischen Faulbrut im Ortenaukreis sei hier auf die wichtigsten Vorkehrungen hingewiesen. Jeder Imker, der seine Bienen an einen anderen Stand verbringt, benötigt dazu ein Gesundheitszeugnis, das 9 Monate gültig und am Bienenstand anzubringen ist. Das gilt auch für das Verstellen von Ablegern und beim Völker- oder Ablegerkauf. Hierfür gilt das Gesundheitszeugnis des Gesamtstandes. Um zu vermeiden, dass man versehentlich in ein Faulbrut-Sperrgebiet einwandert, ist vor der Wanderung der zuständige Wanderwart oder BSV zu unterrichten. Auch die Vereinsvorsitzenden verfügen i.d.R. über aktuelle Informationen zur Faulbrutsituation.
Monatlich einmal aktualisiert ist der Seuchenbericht beim LVWI:
http://www.lvwi.de/bienen_seuchenstand.html?&no_cache=1&MP=2232-2342

Erhöhte Aufmersamkeit sollte Bienenständen ohne Namensschild und Gesundheitszeugnis gewidmet werden, wobei vernachlässigte oder verwahrloste Bienenstände ganz besonders im Focus stehen. Sie sind unverzüglich dem Bienenseuchensachverständigen (BSV), wo nicht anders möglich, auch direkt dem Landratsamt (Veterinäramt) zu melden. Für den eigenen Bienenstand gilt: Verdächtige Brut vom BSV oder einem erfahrenen Imker prüfen lassen. Früherkennung mindert den Sanierungsaufwand der anzeigepflichtigen Amerikanischen Faulbrut. Es ist übrigens keine Schande, wenn die Bienen an Faulbrut erkranken, aber es ist eine unverantwortliche Nachlässigkeit des Imkers, wenn er sie nicht umgehend meldet. Jahrelange Selbsthilfeversuche führen nur dazu, dass die Krankheit, schlimmstenfalls großräumig, verbreitet wird.

 

Mit freundlichen Grüßen
Armin Spürgin
Fachberater für Imkerei

Regierungspräsidium Freiburg
Abteilung Landwirtschaft, Ländlicher Raum
Veterinär- und Lebensmittelwesen
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