EU-Honigverordnung

Mit der neuen EU-Honigrichtlinie müssen zukünftig auf allen Mischhonigen die genauen Ursprünge und ihre Prozente angegeben werden. Die einzelnen Mitgliedstaaten können allerdings vorgeben, dass auf ihrem Markt nur die Prozentangaben der vier größten Ursprungsanteile angegeben werden müssen, sofern diese zusammen mehr als 50 % des Gesamtinhalts ausmachen. Um diese Option zu besprechen, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium den Deutschen Imkerbund um eine Stellungnahme gebeten. Im Rahmen eines Online-Meetings, an dem auch der Berufs- und Erwerbsimkerbund, der Honig-Verband und der Lebensmittelverband teilnahmen, haben Präsident Torsten Ellmann und Dr. Sebastian Spiewok den Verband vertreten. Das Ministerium hatte bereits vorab das Positionspapier erhalten, das der Deutsche Imkerbund gemeinsam mit dem französischen Verband SNA und Biene Österreich erarbeitet hatte. Nach einer entsprechenden Vorbereitung auf die neuen Fragen des Ministeriums, hat sich der Verband während des Meetings erneut gegen eine entsprechende Option und für die Angabe aller Prozente ausgesprochen.

ISO Honig
Rund fünf Jahre lang liefen die Verhandlungen über einen internationalen Standard für Honig. Die sogenannte ISO-Norm ist ein internationaler Standard, der rechtlich nicht bindend ist. Sie steht also beispielsweise nicht über der EU-Honigrichtlinie. Unser nationales Pendant ist die DIN. Der Deutsche Imkerbund ist durch eine Fachperson an den Verhandlungen vertreten. Zudem hat er sich direkt ausgiebig an der Anhörung zum nun vorgelegten Vorschlag beteiligt. Bei dem Vorschlag handelt es sich um einen Kompromiss, der jedoch viele positive und auch wichtige Elemente enthält. Die anfängliche Sorge, dass es durch China eine Norm geben würde, die verfälschten Honig begünstigt, hat sich nicht bestätigt. Nun werden die eingereichten Kommentare zum Vorschlag bearbeitet. Je nach Art der Kommentare sind gegebenenfalls weiterführende Verhandlungen notwendig.


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