Fakten-Check: DNA-Analysen für die Untersuchung von Honigen auf deren Echtheit

Der Test von Honigen durch Stiftung Warentest hat die Debatte um die Methoden der Honiganalytik neu entfacht. In diesem Zusammenhang wurden leider auch einige falsche Behauptungen verbreitet. Hier möchten wir dazu beitragen, die Diskussion um die wichtige Aufdeckung von Honigbetrug auf eine seriöse Basis zu stellen.

Sind die Ergebnisse der DNA-Analysen für die Authentizitätsprüfung von Honig gerichtsfest?
Zurzeit vermutlich nicht. In bekannten Fällen von Betrugsverdacht im Honigsektor haben die Gerichte für ihre Entscheidungen bislang immer auf die Ergebnisse standardisierter Methoden zurückgegriffen. Bei internationalen Streitigkeiten waren die im Codex Alimentarius aufgeführten Methoden maßgeblich.

Das Gericht müsste davon überzeugt werden, dass die Ergebnisse valide sind. Dazu muss es in der Lage sein, die eingesetzte Methode nachzuvollziehen. Dies ist momentan nicht möglich, da die beiden involvierten Labore Celvia und Sinsoma hinsichtlich ihrer sogenannten Standardarbeitsanweisungen bislang nicht transparent agierten.

Zwar werden DNA-Analysen bereits seit Jahren von Gerichten als Beweismittel akzeptiert, aber dabei handelt es sich um unterschiedliche Verfahren. Die Überführung eines Verbrechers anhand einer DNA-Probe ist etwas völlig anderes als die Untersuchung und Interpretation des DNA-Gemisches in Honig.

Das Ziel sollte also sein, durch ein geplantes und gemeinsames Vorgehen, die Entwicklung der Methoden zu unterstützen, damit sie in Ringtests validiert und schließlich standardisiert werden können.

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