Zur Aufklärung des eigenen Schadens und zur Vermeidung zukünftiger Schäden ist eine möglichst vollständige Beantwortung der Fragen erforderlich. Je eine Kopie des ausgefüllten Antrags muß vom Geschädigten an den zuständigen Pflanzenschutzdienst, den zuständigen Landesverband und die Versicherung Gaede & Glauerdt verschickt werden!
Wichtiger Hinweis!
Voraussetzung für die Untersuchung der Proben ist die Einsendung des ausgefüllten Antrags sowie von geeignetem Probenmaterial. Eine ausreichende Bienenprobe muß etwa 1000 tote Bienen (Gewicht ca. 80 bis 100 g), eine ausreichende Pflanzenprobe mindestens 100 g Pflanzenmaterial enthalten!
Eine chemische Untersuchung erfolgt nur, wenn in Bienen- und Pflanzenproben im Biotest eine Kontaktgiftwirkung nachgewiesen werden konnte und sich aus den Ergebnissen der biologischen Untersuchungen ein positiver Befund ergibt!
Mehr Informationen unter:
Julius Kühn-Institut
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen
Messeweg 11 - 12
38104 Braunschweig
http://www.jki.bund.de